Handybude Partnerprogramm Teilnahmebedingungen
zwischen
Handybude
Inh. Dipl. Ing. (BA) Hanjo Herrmann
Hermann-Grafe-Str. 41
01662 Meissen
und
dem sich als Partner anmeldenden auf Basis der mitgeteilten Daten.
1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für das Verhältnis zwischen dem Handybude Partner, im Folgenden
kurz Partner genannt, und Handybude gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Partners erkennt Handybude
nicht an, es sei denn, Handybude hat ihrer Geltung ausdrücklich und
schriftlich (z.B. per E-Mail) zugestimmt. Soweit hinsichtlich einzelner von
Handybude zur Verfügung gestellter Produkte abweichende oder ergänzende
Bedingungen gelten sollen, wird dies zusammen mit dem jeweiligen Produkt angezeigt.
Wenn der Partner dieses Produkt bewirbt, erklärt er sich auch mit diesen
weiteren abweichenden oder ergänzenden Bedingungen einverstanden.
Für die vermittelten Kunden mit Mobilfunkverträgen gelten die allgemeine
Geschäftsbedingungen der Handybude und der von Drittanbietern.
2. Anmeldung als Partner
Partner wird jeder, der das Anmeldeformular auf der Internetseite von Handybude
ausfüllt und abschickt.
Die Anmeldung ist erst gültig bei Rücksendung der in der Anmeldung
verlangten Unterlagen und mit Freischaltung Seitens Handybude.
Die Anmeldung ist mit keinerlei Verpflichtung verbunden und erfolgt kostenlos.
Aufgrund der Anmeldung als Partner entsteht keinerlei vertragliche oder sonst
rechtlich verbindliche Beziehung zwischen Handybude und dem Partner, insbesondere
wird weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis,
ein Handelsvertretervertrag oder Werkvertrag begründet.
Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten
und/oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen
abzugeben.
3. Provisionssystem
Für jedes erfolgreiche Bewerben der von Handybude zur Verfügung
gestellten Produkte (Handys, Handys mit Vertrag, Zubehör oder Vertrag)
zahlt Handybude eine Provision an den
Partner. Die Werbung eines Kunden durch den Partner ist grundsätzlich unverbindlich.
Es gibt verschiedene Prozesse, wie die Werbung erfolgen kann. Diese Prozesse
sind auf den
Webseiten von Handybude unter http://www.handybude.de/handy/partner erläutert. Welche
Werbearten dem Handybude Partner zur Verfügung stehen, ist von Produkt
zu Produkt unterschiedlich. Es ist unzulässig, Produkte über nicht
freigegebene Empfehlungsarten zu bewerben.
Im Rahmen des Partnerprogramms erhält der Partner für jeden durch ihn vermittelten gültigen Geschäftsabschluss eine Provision, sofern der Partner weiterer Partner geworben hat, erhält er eine Provision für die durch seine geworbenen Partner vermittelten Geschäftsabschlüsse.
4. Höhe, Fälligkeit und Auszahlung der Provisionen
Damit der Verkauf von Produkten einen Anspruch auf eine Provision auslöst,
muss die Werbung des Kunden über einen von Handybude definierten und
für das Produkt freigegebenen Weg erfolgen.
Die Standardprovision der einzelnen Produktgruppen entnehmen Sie bitte unter
http://www.handybude.de/handy/partner unter dem Menüpunkt Provisionen.
Die Auszahlung der Provision an den Partner erfolgt mittels Überweisung
ab mindestens 2 genehmigten Handyanträgen,
auf das Konto, das der Partner in seinem Profil angegeben hat. Ein Handyvertrag
gilt als genehmigt, wenn die Simkarte aktiviert und der Kunde nicht innerhalb
der gesetzlichen Widerrufsfrist von seinem Kaufvertrag zurückgetreten ist.
Die fälligen Provisionen werden monatlich bis zum 10ten des folgenden Kalendermonats
abgerechnet. Sofern der Partner vorsteuerabzugsfähig ist, leistet Handybude
die Provisionszahlung zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gültigen
gesetzlichen Höhe. In diesem Fall muss der Partner die gezahlte Umsatzsteuer
an das Finanzamt abführen.
Der Partner wird alle Voraussetzungen nachweisen, dass er zum Umsatzsteuerausweis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes verpflichtet ist, indem er die Nachweise per Fax an 03521/406599 erbringt und nach deren Prüfung manuell für die Umsatzsteuerauszahlung freigeschaltet wird.
5. Verhältnis zur Handybude
Kunden, die Produkte aufgrund von Partnerwerbung erwerben, sind Kunden der Handybude.
Die Handybude behält sich das Recht vor, einen Kunden abzulehnen, ohne
hierfür dem Partner eine Begründung geben zu müssen. Ein Vertragsverhältnis
kommt immer direkt zwischen dem Kunden und der Handybude oder einem Partner
der Handybude (z.B. Serviceprovider) zustande. Es gelten für den Kunden
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Handybude.
Die Handybude kann Richtlinien und betriebliche sowie bestelltechnische Abläufe
jederzeit ändern. Weder die Handybude noch der werbende Partner sind
Teil dieses Vertragsverhältnisses.
Die Produktanbieter behalten sich sämtliche Rechte hinsichtlich ihrer Logos,
ihrer Handelsnamen oder ihrer Marken und sonstiger gewerblicher Schutzrechte
vor.
6. Bewerbung durch den Partner
Die Bewerbung des Internetvertriebes von Handybude durch den Partner beschränkt sich auf den virtuellen Einbau von Shop-Bereichen von Handybude, Links auf den Internet-Auftritt von Handybude und den Einbau der von Handybude zur Verfügung gestellter Daten.
Abhängig von den technischen Rahmenbedingungen wird der Shop von Handybude auf einer Website oder mehreren Websites des Partners in einem Frame eingebunden oder durch den Partner durch von Handybude zur Verfügung gestellte Daten generiert. Ziel der Integration ist es, dass der Partner dadurch eine elektronische Verbindung seiner Internetseite zu Handybude herstellt, wodurch die Weitergabe einer von Handybude dem Partner zugewiesenen Partner-ID (technisch: PID) ermöglicht wird. Durch die Partner-ID werden vom Partner vermittelte Umsätze und geworbene Partner technisch eindeutig dem Partner zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt nach dem Last-Cookie-Wins Prinzip, d.h. ein Geschäftsabschluss wird demjenigen Partner zugeordnet, auf dessen Partnerseite zuletzt die Angebote von Handybude angeklickt werden.
Die technisch ordnungsgemäße Integration obliegt dem Partner.
7. Pflichten des Partners
Dem Partner ist es untersagt, gegenüber von ihm für Handybude beworbenen Dritten irgendwelche Zusagen zu machen oder sonst wie namens oder für Rechnung von Handybude rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
Der Partner muss dafür Sorge tragen, dass Angebots- und Produktbeschreibungen durch sonstige Website-Inhalte seines Internet-Auftritts weder verändert werden noch in einem missverständlichen Kontext eingebettet werden, auch durch Weglassen von Informationen. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel, Angebots- und Produktbeschreibungen dürfen nur für die Bewerbung von Produkten von Handybude gem. dem vorliegenden Vertrag verwendet werden; andere Produkte oder Leistungen von anderen Unternehmen dürfen mit diesen Werbemitteln nicht beworben werden. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen weder inhaltlich, noch gestalterisch oder textlich geändert werden.
Doppelanmeldungen, Doppelprovisionierungen sowie jeglicher Missbrauch beim Werben von Kunden oder Partnern sind unzulässig und berechtigen Handybude zur Sperrung des Partners für die weitere Teilnahme am Partnerprogramm. Das Werben von Familienangehörigen jeglicher Art, Personen aus dem gleichen Haushalt oder Personen die unter nachweisbarer Absprache mit dem Werbenden besondere Vergünstigungen genießen, ist ausgeschlossen. Handybude ist bei nachweisbarem Missbrauch außerdem berechtigt, sämtliche in der Vergangenheit entstandenen Kosten bzw. Provisionsauszahlungen zzgl. einer Vertragsstrafe von 2.000,00 EUR je Verstoß vom Partner einzufordern. Ferner entfällt der Anspruch auf ausstehende Provisionen. Handybude wird jeden Betrug sowie jeden versuchten Betrug zur Anzeige bringen.
Betreibt der Partner eine eigene Webseite und schaltet er auf dieser Webseite
Werbematerial von Handybude, so ist er verantwortlich für die Entwicklung,
den Betrieb und die Wartung seiner Webseite sowie für sämtliches Material,
das auf der Webseite kommuniziert wird. Er ist insbesondere verantwortlich dafür,
dass keine Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende
Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität,
Behinderung, sexueller Neigung oder Alter auf seiner Webseite erscheinen.
Er stellt ferner sicher, dass das auf seiner Webseite dargestellte Material
keine Rechte Dritter verletzt (einschließlich z.B. Urheber- und Warenzeichenrechte,
das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere Rechte), und dass das auf
seiner Webseite dargestellte Material weder beleidigend oder verleumderisch
noch in einer anderen Weise rechtswidrig ist.
Der Partner sichert zu, dass der Betrieb seiner Webseite sämtliche gesetzlichen Vorschriften voll erfüllt. Er wird Handybude von jeglicher Inanspruchnahme durch
Dritte freistellen und schadlos halten, sofern eine solche Inanspruchnahme mit
dem Betrieb seiner Webseite, einer Handlung oder Unterlassung von ihm selbst,
einem Vertreter, Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen zusammenhängt
oder ihm sonst wie zuzurechnen ist.
Partner die Werbung überdurchschnittlich auf einem System von Zwangsklicks, Spam, incentivierten Registrierungen, Paidmails, Auto-Reload-Seiten, Besuchertausch-Webseiten, Traffic-Systeme oder Ähnlichem generieren, können von uns bei einer übermäßigen Belastung des Servers ermahnt und bei Nichtreaktion vorübergehend gesperrt werden.
Bei Zuwiderhandlung oder Missachtung der AGB von der Handybude, behält
sich die Handybude das Recht vor, dem Partner den Zugang zu seinem Handybude
Konto zu sperren. In diesem Fall können die Prämien bis zur Klärung
des Sachverhalts einbehalten werden. Prämien, die unrechtmäßig
oder entgegen den auf den Webseiten von Handybude definierten Regeln generiert
wurden, verfallen.
Wird Handybude aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes oder eines sonstigen gesetzlichen Verstoßes, den der Partner oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, abgemahnt, zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert oder wird gegen Handybude ein Ordnungsgeld beantragt, ist Handybude berechtigt, zur Sicherung des Freistellungsanspruches fällige Provisionen des Partners zurückzuhalten.
7a. Angebotsrestriktionen eCommerce für Mobilcom/freenet/Talkline beim Produkt "nur Karte Simkarte"
Alle unsere Angebote erfüllen die aktuellen Restriktionen des Providers Mobilcom/freenet/Talkline im eCommerce. Im Falle der Vermarktung eigener Angebote (über das Produkt "nur Karte Simkarte") ist der Partner selbst für die Gestaltung und Einhaltung evtl. vorhandener Restriktionen verantwortlich. Die aktuellen Restriktionen können bei uns angefragt werden und lauten derzeit wie folgt:
8. Pflichten von Handybude
Handybude verpflichtet sich, durchgängig zu messen und zu zählen, welcher Umsatz auf Grund der Durchführung dieses Partnervertrages durch den Partner generiert wird. Handybude unterhält zur Online-Kontrolle durch den Partner ein webbasiertes Partnerinterface. Für die Vergütungspflichtigkeit von Umsätzen und die Auszahlungsmodalitäten wird auf Ziffer 4 des Vertrages verwiesen.
9. Haftungsbeschränkung
Die Handybude haftet für die von sich oder seinen Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden in voller
Höhe. Ebenso haftet Handybude nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes
sowie für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder zu
vertretender Unmöglichkeit. Sofern Handybude schuldhaft eine vertragswesentliche
Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Haftung von Handybude
(z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen
oder Fehler im Betrieb der Webseite des Partners) - gleich aus welchen Rechtsgründen
- ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere, wenn im Zeitraum der Kundenwerbung die Produktkonditionen
verändert werden bzw. Produkte wegfallen. Soweit die Haftung von Handybude
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Handybude übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen
ab, hinsichtlich der oder die über die Produktseite verkauften Produkte
(einschließlich u.a. der Gewährleistung für die Eignung von
Produkten zum vertragsgemäßen oder gewöhnlichen Zweck, der Nichtverletzung
von Rechten Dritter oder anderer Gewährleistungen, die sich aus der Vertragserfüllung
oder einem Handelsbrauch ergeben).
10. Abmeldung als Partner
Der Partnerstatus besteht auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit sowohl von
Handybude als auch vom Partner durch Abmeldung mit sofortiger Wirkung beendet
werden. Mit der Abmeldung als Partner erlöschen sämtliche eingeräumten
Nutzungsrechte des Partners an den von Handybude zur Verfügung gestellten
Anzeigen, Informationsmaterialien und sonstigen
Darstellungen. Ein Anspruch des Partners auf Prämien für erfolgreich
beworbene Produkte besteht nur, solange der Partner angemeldet ist. Ausgleichsansprüche
im Zusammenhang mit der Abmeldung sind ausgeschlossen.
11. Änderung und Neufassung der AGB´s
Wir behalten uns eine jederzeitige Änderung der AGB ohne Nennung von Gründen
vor. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer 2 Wochen vor Ihrem Inkrafttreten
per E-Mail zugesandt. Widerspricht der Nutzer nach Empfang der E-Mail der Geltung
der neuen AGB nicht innerhalb von 2 Wochen, gelten die geänderten AGB als
angenommen.
12. Datenschutz
Handybude verarbeitet die von dem Partner mitgeteilten personenbezogenen
Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer,
Bankverbindung, etc.) ausschließlich für die Abwicklung dieser Vereinbarung.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten umfasst deren Erhebung und Speicherung
durch Handybude sowie ihre Übermittlung an die mit Handybude vertraglich
verbundenen Dritten, soweit dies erforderlich ist. Eine Weitergabe der personenbezogenen
Daten an Dritte für andere Zwecke,
insbesondere Beratung, Werbung und Marktforschung, ist ausgeschlossen, soweit
der Partner sich nicht ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Bei
Betrugsverdacht ist die Weitergabe von Daten gestattet.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts
(CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im
Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Meißen, soweit beide
Parteien Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlichrechtliches Sondervermögen sind oder eine Partei ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder ins Ausland verlegt.
Handybude ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Partners
zu klagen.
14. Teilnichtigkeit, Schriftform
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende
Bestimmung vereinbaren. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung
bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf
das Schriftformerfordernis.